Gefährliche Verpackungen

Verpackungen sammeln ist wichtig – so werden Wertstoffe im Recycling-Kreislauf gehalten.
Aber ACHTUNG: Bestimmte Verpackungen dürfen NICHT in die Verpackungssammlung – also nicht in den Gelben Sack und auch nicht ins ASZ/WSZ!
Das betrifft Verpackungen, die durch gefährliche Rückstände so stark kontaminiert sind, dass eine Wiederverwertung unmöglich oder unzumutbar ist. Speziell bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es häufig gefährliche Verpackungen (z.B. Spritzmittelkanister)!
Betroffene Verpackungen:
- Behältnisse mit Rückständen gefährlicher Stoffe (z. B. Pestizide oder Chemikalien) – diese sind mit den Gefahrensymbolen „explosiv“, „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet (siehe Bilder auf der „Schwarzen Liste“ der ARA unten bzw. im Bild oben)
- Verpackungen mit Rückständen von Tierarzneimitteln oder medizinischen Substanzen.
- Verpackungen mit radioaktiven oder infektiösen Rückständen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Diese Verpackungen dürfen nicht über den Restmüll, den gelben Sack oder das Wertstoffzentrum entsorgt werden!
Richtige und einzige Entsorgungsmöglichkeit:
Eine ordnungsgemäße Entsorgung als gefährlicher Abfall bei einem befugten Entsorger (z.B. bei der Fa. Berthold, Stronsdorf) ist zwingend erforderlich!
