Skip to main content
Informationen zu Abfall

Gefährliche Verpackungen

09. Juli 2025 | zuletzt aktualisiert am 09. Juli 2025
Es ist eine Kunststoffverpackung mit drei Gefahrensymbolen zu sehen.

Verpackungen sammeln ist wichtig – so werden Wertstoffe im Recycling-Kreislauf gehalten.

Aber ACHTUNG: Bestimmte Verpackungen dürfen NICHT in die Verpackungssammlung – also nicht in den Gelben Sack und auch nicht ins ASZ/WSZ!

Das betrifft Verpackungen, die durch gefährliche Rückstände so stark kontaminiert sind, dass eine Wiederverwertung unmöglich oder unzumutbar ist. Speziell bei landwirtschaftlichen Betrieben gibt es häufig gefährliche Verpackungen (z.B. Spritzmittelkanister)!

Betroffene Verpackungen:

  • Behältnisse mit Rückständen gefährlicher Stoffe (z. B. Pestizide oder Chemikalien) – diese sind mit den Gefahrensymbolen „explosiv“, „akut toxisch“ und „ernste Gesundheitsgefahr“ gekennzeichnet (siehe Bilder auf der „Schwarzen Liste“ der ARA unten bzw. im Bild oben)
  • Verpackungen mit Rückständen von Tierarzneimitteln oder medizinischen Substanzen.
  • Verpackungen mit radioaktiven oder infektiösen Rückständen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

    Diese Verpackungen dürfen nicht über den Restmüll, den gelben Sack oder das Wertstoffzentrum entsorgt werden!

    Richtige und einzige Entsorgungsmöglichkeit:

    Eine ordnungsgemäße Entsorgung als gefährlicher Abfall bei einem befugten Entsorger (z.B. bei der Fa. Berthold, Stronsdorf) ist zwingend erforderlich!

    das Bild zeigt einen Gesetzestext: die schwarze Liste der ARA. Es wird auf die Gefahrensymbole "explosiv", "akut toxisch" und "ernste Gesundheitsgefahr" hingewiesen.

    Die neuesten Beiträge

    Wählen Sie Ihre Gemeinde

    um von maßgeschneiderten Informationen rund um unsere Angebote in Ihrer Nähe zu profitieren.

    Ihre Einstellung können Sie jederzeit wieder verändern.

    Diese Gemeinde konnte nicht gefunden werden.